Jana (15): Es geht um unseren Englischlehrer. Ständig schaut er uns Mädchen merkwürdig an und guckt uns in den Ausschnitt. Wenn wir Aufgaben machen, beugt er sich immer total dicht über
uns und fragt ganz komisch, ob wir Hilfe brauchen. Erst dachte ich, ich bilde mir das ein, aber den anderen Mädchen ist das auch aufgefallen. Ich habe dann mit ihm geredet, aber er meinte
grinsend, wir würden uns das einbilden. Als es nicht besser geworden ist, haben wir mit unserer Klassenlehrerin geredet, aber als die ihn angesprochen hat, ist er total ausgetickt. Was können wir
dagegen tun, dass er uns immer so komisch behandelt?
Dr. med. Karin Anderson: "Hallo, Jana, ich finde es gut, dass du so mutig und verantwortungsvoll bist, diese Sache nicht auf sich
beruhen zu lassen! Da Deine Mitschülerinnen das gleiche unbehagliche Gefuehl bei diesem Lehrer erleben, muss die Angelegenheit sehr ernst genommen werden, da es sich ja nicht nur um einen -
möglicherweise fehlgedeuteten - Einzelfall handeln kann. Du hast ja schon versucht, den Lehrer dazu zu bringen, sein eigenartiges Verhalten zu unterlassen. Du hast ihn darauf angesprochen, dass
Ihr Mädchen Euch von seinen Blicken bedrängt fühlt. Er hat den Vorwurf aber weit von sich gewiesen, sich obendrein noch über Euch lustig gemacht, und alles als pure Einbildung abgetan! Du hast
Dich daraufhin korrekterweise mit eurem Problem an Deine Klassenlehrerin und Eure Vertrauenslehrerin gewandt. Offenbar wurde die Sache im Lehrerzimmer auch zur Sprache gebracht, aber das Ergebnis
war negativ. Irgendwelche offiziellen Ermahnungen sind nicht erfolgt oder wirkungslos geblieben, und der Lehrer hat lediglich seine Wut an Euch ausgelassen, Euch die Schuld zugeschoben - und sein
unpassendes Verhalten fortgesetzt. Du machst Dir jetzt zu Recht Gedanken, was zu tun ist. Nach Deiner Beschreibung steht eindeutig fest, dass ein derart betontes Anstarren junger Mädchen als eine
Art sexueller Übergriff betrachtet werden kann. Die Tatsache, dass Ihr Euch durch diese intensiven Blicke (und das Zunaherücken) so unbehaglich und bedrängt fühlt, beweist, dass es sich dabei
weder um einen Zufall noch um Einbildung handelt. Es ist Aufgabe der Schulleitung, Schüler vor solch unpassenden Kontakten zu schützen. Lehrer sind ja Autoritätspersonen, die ihren Schülern ein
Rollenvorbild sein sollen und sich ihnen gegenüber korrekt und verantwortungsbewusst verhalten müssen. Lehrkräfte, die sich nicht an dieses Gebot halten, müssen von der Schulleitung nicht nur
beiläufig ermahnt, sondern notfalls durch Disziplinarmaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. Falls Du es noch nicht getan hast, solltest Du jetzt unbedingt mit Deinen Eltern sprechen. Da es
ja nicht nur um Dich geht, sondern um ein generelles Problem, sollten sich Deine Eltern an die Klassenelternvertreter wenden, damit die sich ganz offiziell bei der Schulleitung beschweren. Der
Schulleitung (und notfalls auch dem Schulrat) muss klargemacht werden, dass die Eltern diese Angelegenheit ernst nehmen und darauf bestehen, dass ihre Kinder in Zukunft vor ähnlichen
Zudringlichkeiten geschützt werden. So lange derartiges Fehlverhalten auf die leichte Schulter genommen wird, und keinerlei Konsequenzen hat, können die Betreffenden ungehindert weitermachen, bis
es möglicherweise zu noch massiverem Missbrauch kommt."
*Max (23): Meine Freundin ist erst 15 Jahre alt. Bisher haben wir noch nicht miteinander geschlafen, da es ihr erstes Mal wäre und ich sie zu nichts drängen wollte. Ich liebe sie
wirklich. Seitdem ihr Vater von mir weiß, macht der total Stress und will mich anzeigen. Ist unsere Beziehung strafbar, auch wenn wir bis jetzt noch keinen wirklichen Sex hatten?
"Hallo, Max, zwar sind Gefühle zum Glück nicht strafbar. Aber eine intime körperlichen Beziehung in eurem Alter kann das durchaus sein! Deine Freundin ist zwar bereits über 14 und gilt daher vom
Gesetz her nicht mehr als Kind (das absolut vor sexuellen Handlungen geschützt werden muss), sie ist aber andererseits auch noch nicht 16. Ab diesem Alter wird ihr nämlich zugestanden, dass sie
über ihren Körper und ihre Sexualität selbst bestimmen kann. In dieser gesetzlichen Grauzone zwischen 14 und 16 spielt das Alter des Partners eine entscheidende Rolle. Hat die Jugendliche nämlich
einen gleichaltrigen Freund, macht sich niemand strafbar. Ist ihr Freund aber bereits volljährig und wird z. B. von den Eltern des Mädchens angezeigt, drückt der Richter eher ein Auge zu, wenn
der Freund noch jünger als 21 Jahre alt ist. Ist der Partner der Minderjährigen aber wie Du bereits über 21, könnte sich das Gericht bei einer Anzeige auf den Standpunkt stellen, dass Du als der
deutlich ältere Erwachsene Deine minderjährige Freundin seelisch so unter Druck gesetzt hast, dass sie nicht aus freien Stücken mit Dir geschlafen hat, sondern weil sie Dich nicht enttäuschen
oder gar verlieren wollte. Ich würde Dir daher raten zu versuchen, mit den Eltern Deiner Freundin zu sprechen, am besten in einer gemeinsamen Runde. Dann könntest Du den besorgten Vater davon
überzeugen, dass Du Deine Freundin wirklich liebst und nichts tun willst, was ihr schaden könnte. Dazu würde es dann auch gehören, mit einer intimen Beziehung zu warten, bis Deine Freundin älter
ist. Wenn die Eltern Dich als einen einsichtigen und rücksichtsvollen jungen Mann kennen lernen, der bereit ist, sich an Grenzen und Regeln zu halten, werden sie Eure Beziehung sicher eher
akzeptieren."
*Melanie (16): Ich glaube, dass ich als Kind missbraucht worden bin. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, das sind alles nur Vermutungen. Trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, dass
etwas in der Vergangenheit verborgen liegt. Es ist sehr schwer für mich darüber zu sprechen, da ich glaube, dass es mein großer Bruder war und ich ein sehr schlechtes Gewissen habe, ihn so zu
beschuldigen. Ich kann ihm nur noch mit Mühe gegenüber treten und meide, so gut es geht, jeden Kontakt. Bilde ich mir das Ganze nur ein? Wenn ja, woran erkenne ich das?
"Liebe Melanie, aus meiner psychotherapeutischen Praxis weiß ich, dass derartige Ahnungen sehr oft einen wahren Hintergrund haben. Dass Du Dich an keine einzelne konkrete Begebenheit erinnern
kannst, ist dabei besonders typisch. Wenn ein Kind nämlich Opfer eines sexuellen Missbrauchs wird, muss sich seine Seele
schützen, um einigermaßen normal weiterleben zu können. Daher werden die Erinnerungen an unerträgliche Erlebnisse in eine verborgene Kammer des Unbewussten gesperrt, die dem bewussten Denken
nicht zugänglich ist. Aber auch, wenn nichts in diese 'Kammer' hinein kann, bedeutet das noch lange nicht, dass auch nichts herauskommen kann.
Die verdrängten, 'verbotenenen' Erinnerungen tauchen nämlich häufig bruchstückartig als vage Bilder oder rätselhafte Trauminhalte wieder auf. Oder es sind bestimmte Situationen, die immer wieder
starke Angst- oder Wutgefühle heraufbeschwören, deren Intensität durch den scheinbar harmlosen Auslöser nicht ausreichend erklärt werden kann. Eine meiner Patientinnen berichtete beispielsweise,
dass sie nur bei Licht und rundherum wie eine Mumie in ihre Decken eingewickelt einschlafen konnte. Tat sie das nicht, traten so starke Angst- und Beklemmungsgefühle auf, dass sie panikartig ihre
Wohnung verlassen musste. Sie wusste auch, dass sie im Alter von fünf Jahren eine unerklärliche Angst und Abneigung einem ihrer Onkel gegenüber entwickelt hatte. Später fand sie heraus, dass
dieser Lieblingsbruder ihrer Mutter sie bei Besuchen sexuell missbraucht hatte. Eine andere Patientin träumte immer wieder, dass ein großer, furchterregender Schatten vor ihr auftauchte und sie
plötzlich einen ekelhaften Geschmack im Mund hatte. Sie war, wie sich später herausstellte, von ihrem Vater sexuell missbraucht worden! Manchmal erfahren Missbrauchsopfer, wenn sie mit Verwandten
über ihren Verdacht sprechen, dass nicht nur sie, sondern auch Geschwister oder andere Familienmitglieder von demselben Täter ebenfalls missbraucht wurden. Oder sie hören, dass andere bereits den
Verdacht hatten, dass etwas geschehen sein könnte. In anderen Fällen stößt eine derartige Enthüllung aber leider nur auf Abwehr und sogar den Vorwurf, die Familie mit 'diesen Lügen' kaputt machen
zu wollen. In einer solchen Situation kann es sehr hilfreich sein, mit einer neutralen Vertrauensperson, z. B. einem Lehrer, einem Jugendgruppenleiter oder auch einem Psychotherapeuten, über
dieses Thema zu sprechen. Eine Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter hat meist keinen oder nur dann einen Sinn, wenn Du bereits selbstsicher genug bist, einer wütenden Reaktion standhalten zu
können."
*Jule (13): Seit kurzem bin ich in einem Judo-Verein und der Sport macht mir auch wirklich Spaß. Der Trainer (21) ist eigentlich total nett und lustig, allerdings habe ich manchmal ein
komisches Gefühl. Wenn wir neue Übungen oder so machen, macht er sie immer nur mit mir vor und fasst mich manchmal länger als nötig oder an komischen Stellen wie Brust oder Oberschenkel an. Ich
weiß ja, dass man beim Judo viel Körperkontakt hat, das könnte also auch Zufall sein, trotzdem fühle ich mich bei seinen Berührungen nicht wohl. Ab wann kann man denn sagen, dass man bedrängt
wird oder ob das noch normal ist? Spinne ich?
"Liebe Jule, der Punkt, ab dem Du mit Recht sagen kannst, dass Du bedrängt wirst, ist genau da, wo Du anfängst, Dich bedrängt zu fühlen! Du hast einen Anspruch darauf, dass Deine Grenzen
respektiert werden und niemand weiter geht, als Du es erlaubst. Wenn Dir bei einer Berührung unbehaglich zumute wird, ist das eine sehr deutliche Warnung, dass jemand Deine Grenzen überschreitet.
Auch wenn Dein Trainer vielleicht meint, das Ganze sei nur ein Spass oder kleiner Flirt, geht er dabei eindeutig zu weit und verletzt seine Vertrauensstellung als Trainer Dir gegenüber, seiner
Schülerin. Er soll Dir schließlich ein Vorbild sein und muss sich daher unbedingt auch einwandfrei verhalten. Sexuelle Übergriffe fangen oft auf die gleiche Weise an wie dieses 'komische'
Anfassen, sie erscheinen wie zufällig, spielerisch und harmlos. Wenn Du diese Zudringlichkeiten aber stillschweigend erduldest und Deinem Trainer nicht eindeutig klarmachst, dass Du Dir
derartiges Betatschen verbittest, signalisierst Du ihm damit, dass er noch weiter gehen kann. Da er noch sehr jung ist, reicht vielleicht ein energisches: 'Hey, lass das, ich mag das nicht! Für
Antatschen gibt's die Rote Karte!', damit er begreift, dass er etwas Unrechtes tut. Wenn Dir so ein Spruch aber zu unangenehm ist, der Trainer Deine Warnung nicht beachtet oder Dich gar vor den
anderen lächerlich macht, gibt es nur eins: Du musst Deine Eltern informieren. Sie müssen sich dann offiziell bei der Vereinsleitung beschweren und eventuell sogar mit rechtlichen Konsequenzen
drohen, falls der Trainer nicht energisch zur Ordnung gerufen wird. Eine solche Beschwerde wird die Vereinsleitung sehr ernst nehmen müssen, denn wenn so etwas bekannt wird, kann das sehr
unangenehme Folgen für den Judoverein haben. In einem Fall wie diesem ist es sehr wichtig, die Person, die sich solche Übergriffe leistet, wirklich mit allen Mitteln dazu zu bringen, ihr
Verhalten zu ändern. Wenn Deine Eltern Dich nämlich einfach nur aus dem Verein herausnehmen und bei einem anderen Judoclub anmelden, um keine Scherereien zu haben, besteht die große Gefahr, dass
der Trainer so weitermacht und sich irgendwann noch schwerwiegendere sexuelle Zudringlichkeiten seinen Schülerinnen gegenüber erlaubt."
*Jan (14): Eine Freundin hat mir vor längerer Zeit erzählt, dass sie von ihrem Onkel vergewaltigt wurde. Sie will aber nicht zur Polizei gehen oder mit einem Erwachsenem sprechen, weil
sie Angst hat, dass ihr keiner glaubt und sie das irgendwie selber provoziert hat. Ich weiß nicht, was ich machen soll!
"Lieber Jan, leider ist dieses Stillschweigen immer noch häufig bei Missbrauchsopfern anzutreffen. Es ist sogar geradezu ein Symptom für den sexuellen Missbrauch, denn die Angst, in die der Täter
das Opfer versetzt hat, wirkt noch lange nach Ende des Missbrauchs weiter fort. Der Täter redet dem kindlichen Opfer nämlich ein, dass ihm sowieso niemand glauben würde, weil es ja nur ein Kind
und er als Erwachsener viel glaubwürdiger sei. Er überzeugt das Opfer mit seiner verdrehten Logik, dass es das Kind selbst gewesen sei, das ihn verführt habe. Daher habe das Opfer die sexuellen
Handlungen letztendlich selbst gewollt und sei daher auch selbst an allem Schuld, was mit ihm passiert sei! Solange Deine Freundin ihr Stillschweigen bewahrt und damit den Täter schützt, hält sie
unbewusst an ihrer Opferrolle fest und kann den Missbrauch nicht wirklich hinter sich lassen. Für ihre seelische Gesundheit und ihre Fähigkeit, einmal eine gute Partnerbeziehung einzugehen, ist
es sehr wichtig, dass sie das Tabu bricht und sich anderen offenbart. Sie könnte sich bespielsweise an einen Vertrauenslehrer oder den Kinderschutzbund wenden, dessen Ziel es ja ist, Kinder vor
Missbrauch und Misshandlungen aller Art zu schützen. Dort kann man ihr sicherlich auch Adressen geben, wo sie sich seelische Unterstützung holen kann. In vielen Städten gibt es auch
Selbsthilfegruppen für Missbrauchsopfer. Deine Freundin könnte in so einer Gruppe lernen, dass es nicht nur ihr so ergangen ist und dass das Opfer niemals schuldig ist. Eine andere Möglichkeit
sind therapeutische Gespräche mit einem Arzt für psychotherapeutische Medizin oder einem Psychologen. Und irgendwann ist Deine Freundin dann hoffentlich auch innerlich so weit, dass sie es über
sich bringen kann, ihren kriminellen Onkel anzuzeigen, damit er zur Verantwortung gezogen werden kann."
Beratung und Informationen zu Hilfsangeboten in eurer Nähe findet ihr beispielsweise unter www.wildwasser.de oder
www.zartbitter.de. Kostenlose Hilfe am Telefon gibt es rund um die Uhr bei der Nummer gegen Kummer: 0800/111 0 333, der
Seelsorge: 0800/1110111 oder 0800/1110222 oder beim Opfernotruf: 01803/34 34 34.