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Mittwoch, 2. april 2008
Wer sich gerne eine CD mehr leisten oder kleine Extrawünsche bezahlen will, muss sich etwas einfallen lassen. Denn nicht nur der Traum vom Mountainbike oder einer neuen Gitarre lässt sich oft nicht vom Taschengeld allein bezahlen. Für viele Schüler bietet ein Nebenjob die Möglichkeit, die finanzielle Lage ein wenig aufzubessern und außerdem wichtige Erfahrungen für das Berufsleben zu sammeln.

Doch bevor ihr loslegt, solltet ihr erst einige grundsätzliche Fragen klären: Wozu wollt ihr euer selbstverdientes Geld verwenden? Wie lässt sich ein Job am besten mit der Schule vereinbaren und welche Tätigkeiten sind überhaupt geeignet? Die Techniker Krankenkasse gibt euch Tipps.

Hauptberuflich Schüler bleiben
Vergesst nicht, dass euer "Beruf" trotz Nebenjob immer noch Schüler ist – und deshalb auch an erster Stelle steht. Ein Job sollte auf keinen Fall so anstrengend sein, dass ihr euch in der Schule nicht mehr konzentrieren könnt, weil ihr unausgeschlafen, körperlich oder psychisch ausgelaugt seid. Selbst das Gesetz legt fest, dass ein Job weder die Gesundheit eines Jugendlichen gefährden oder ihn am Schulbesuch hindern darf, noch sollte er euch so sehr belasten, dass eure Aufmerksamkeit in der Schule darunter leidet.

Redet unbedingt mit euren Eltern über eure Pläne und überlegt gemeinsam, ob und wie sich ein Nebenjob mit euren schulischen Pflichten vereinbaren lässt. Auch sollte eure Arbeit nicht so zeitintensiv sein, dass ihr eure Freunde oder Familie vernachlässigt oder Stress mit ihnen bekommt. Besonders, wenn eure Noten ohnehin nicht besonders rosig ausschauen, benötigt ihr eure Freizeit, um den Unterrichtsstoff zu wiederholen – für einen Job bleibt dann meist keine Zeit mehr. Vielleicht solltet ihr in einem solchen Fall lieber einmal über einen Ferienjob nachdenken.

Zielgerichtet vorgehen
Spart ihr auf eine teure Anschaffung oder vielleicht eine Reise, benötigt ihr vermutlich einen größeren Geldbetrag. Für solche Zwecke eignet sich ein Ferienjob – diese sind meist besser bezahlt und ihr habt die Möglichkeit, mehrere Wochen am Stück zu arbeiten. Wer öfter einmal Geld für kleine Wünsche übrig haben will, sollte dagegen lieber regelmäßig Zeit in einen Job investieren, dem er oder sie neben der Schule nachgehen kann, wie beispielsweise Zeitungen austragen oder Babysitten.

Möchtet ihr in ein bestimmtes Berufsfeld hineinschnuppern und in ganz bestimmten Bereichen Erfahrungen sammeln, wie beispielsweise in der Betreuung von Behinderten oder im Umgang mit Tieren? Dann bewerbt euch ganz gezielt bei passenden Arbeitgebern. Meist bekommt ihr in solchen Jobs zwar weniger Geld als in einer Fabrik am Fließband, dafür lernt ihr jedoch wichtige Abläufe kennen, die euch für eure persönliche und berufliche Zukunft weiterhelfen.

Einen geeigneten Job finden
Seid ihr euch im Klaren darüber, wie viel Zeit und Energie ihr investieren könnt, kann die Jobsuche beginnen. Aushilfstätigkeiten oder Minijobs werden im Kleinanzeigenteil von Tageszeitungen oder Wochenblättern angeboten, doch auch im Supermarkt um die Ecke oder in der Stadtbücherei findet ihr häufig Aushänge.

Um die Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen, ist euer Einfallsreichtum gefragt: Vielleicht habt ihr ja schon eine konkrete Vorstellung, wo ihr gerne arbeiten würdet oder kennt jemanden in einem Betrieb? Ganz nach dem Motto "Selbst ist der Mann oder die Frau" solltet ihr die Initiative ergreifen und dort persönlich vorstellig werden. Auch Bekannte eurer Eltern, der örtliche Sportverein, Geschäfte und Firmen sind gute Adressen, um nach einer Beschäftigung zu fragen oder Aushänge zu machen. Natürlich fällt dieser Schritt nicht jedem ganz leicht, mit etwas Übung wird es jedoch einfacher und euer Selbstbewusstsein größer.

Und was sagt das Gesetz dazu?
Wie alt ihr sein müsst und welche Bedingungen euer Nebenjob erfüllen muss, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. So muss ein Schüler mindestens 13 Jahre alt und seine Eltern mit der Tätigkeit einverstanden sein. Zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr dürft ihr maximal zwei Stunden täglich, nicht vor oder während der Schulzeit, nicht am Wochenende oder an Feiertagen und nicht nach 18 Uhr arbeiten. Zwischen dem 15. und dem 18. Lebensjahr geltet ihr vor dem Gesetz zwar als Jugendliche, wenn ihr noch schulpflichtig seid, müsst ihr euch dennoch an dieselben Regelungen halten wie 13- bis 14-Jährige. Allerdings dürft ihr während der Schulferien für bis zu vier Wochen im Jahr jobben.

Wer nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist, darf bis zu acht Stunden am Tag arbeiten, maximal 40 Stunden in der Woche zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Seid ihr bereits 16 Jahre alt, dürft ihr in einer Gaststätte sogar bis um 22 Uhr arbeiten, ebenso in mehrschichtigen Betrieben. Samstage und Sonntage sind weiterhin tabu. Eure Tätigkeiten dürfen außerdem nicht zu anstrengend oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sein. Weiter dürft ihr nicht mit giftigen und reizenden Stoffen in Berührung kommen, sofern dies nicht für eine Ausbildung nötig ist.

Arbeit ja, Ausbeutung nein
Oft sind Schülerjobs nicht besonders gut bezahlt - über den Tisch ziehen und ausnutzen lassen braucht ihr euch jedoch nicht. Erkundigt euch vorher über übliche Bezahlungen und verhandelt ruhig, wenn euch ein Angebot allzu niedrig erscheint. Wenn ihr das Gefühl habt, dass ihr mit euren Aufgaben inhaltlich oder zeitlich überfordert seid, dürft ihr das auf jeden Fall sagen und notfalls auch kündigen. Sprecht unbedingt auch mit euren Eltern, damit sie euch gegenüber euren Arbeitgebern den Rücken stärken und notfalls einschreiten können.
von Jane veröffentlicht in: Schule & Karriere
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Mittwoch, 26. märz 2008
 Wie viel Geld steht mir zu?

Finanzielle Förderung in Studium und Ausbildung
Davon hat eigentlich jeder immer zu wenig in der Tasche: Geld. Gerade wer sich in einer Berufausbildung befindet oder studiert, merkt schnell, dass ohne Moos nix los ist. Doch es gibt Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Gerade die Eltern stehen in der Pflicht, ihren Kindern eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Warum das so ist und wie das geht, hat Scoolz für euch herausgefunden.

Früher war alles anders
“Wir haben früher auch nicht so viel Geld von unseren Eltern bekommen” - kommt dir dieser Satz irgendwie bekannt vor? Wenn deine Eltern auch zu den Müttern und Vätern in der Bundesrepublik gehören, die sich weigern, Unterhaltszahlungen an ihre Kinder zu leisten, solltest du versuchen, ihnen zunächst in einem Gespräch die Sachlage klar zu machen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich nämlich seit der Jugend deiner Eltern ganz schön verändert. Außerdem war es vor 30 Jahren vor allem der Staat, der für Azubis und Studenten in die Bresche sprang. Düsseldorfer Richter, die auch die Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder gesetzlich festlegen, haben per Gesetz beschlossen, dass einem Stundenten 600 Euro im Monat zustehen, sofern sie einen eigenen Haushalt führen und sich in der ersten Berufausbildung befinden. Übrigens können Unterhaltszahlungen auch in Naturalien stattfinden - beispielsweise wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und sie dir ein angemessenes Taschengeld bezahlen.

Was ist die erste Berufsausbildung?
Du befindest dich in der ersten Berufausbildung, wenn du einen Schulabschluss anstrebst oder nach der Schule eine Berufausbildung oder ein Studium absolvierst, dass deinem Talent, deinen Neigungen und deinen Fähigkeiten entspricht. Das heißt, du darfst dir selbst aussuchen, was du werden willst, und auch wenn das deinen Eltern nicht gefallen sollte, müssen sie dich unterstützen. Hängst du an eine Ausbildung noch ein Studium dran, das auf der Ausbildung aufbaut, steht dir immer noch Unterhalt zu. Schwierig wird es allerdings bei Fachwechseln, einem Berufswechsel oder wenn du bereits mehrere Jahre gearbeitet hast.

BAföG
Wenn Eltern den Unterhalt aufgrund ihres eigenen geringen Einkommens nicht zahlen können oder wollen, kannst du in der ersten Berufausbildung BAföG beantragen. Wie viel BAföG dir zusteht, ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegt und wird anhand mehrerer Faktoren berechnet. Zu den Faktoren zählen das Einkommen deiner Eltern, ob du Geschwister hast, die ebenfalls unterhaltspflichtig sind, und dein eigenes Einkommen. Der Höchstsatz liegt bei 585 Euro. Weigern sich deine Eltern, dir Unterhalt zu zahlen, obwohl ihr Einkommen hoch genug ist, so kannst du, sofern du dich noch in der ersten Berufsausbildung befindest, einen Antrag auf Vorausleistung beim BAFöG-Amt stellen. Das BAföG-Amt zahlt dir dann Unterhalt, den es sich von deinen Eltern wiederholt - notfalls vor Gericht. Keine schöne Sache, aber in vielen Fällen durchaus notwendig und sinnvoll. Die Hälfte des dir gezahlten BAföGs musst du nach dem Studium innerhalb von mehreren Jahren wieder zurückzahlen. Hast du vor dem Sommersemester 2001 einen Antrag auf BAföG gestellt, hast du das Glück, dass deine Schuldenlast nicht über 10.000 Euro liegen darf. Alle BAföG-Schulden, die darüber liegen, fallen weg. Planst du ein bis zwei Auslandssemester, so hast du seit Neuestem den Vorteil, dass du innerhalb der EU weiter dein Inlands-BAföG beziehen kannst und nicht extra Auslands-BAföG beantragen musst.

Überschreitest du die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester, entfällt dein BaföG-Anspruch. Das gleiche gilt für einen Fachwechsel, der im Sinne des BAföG-Gesetzes nicht notwendig war. Da es beim BAföG auf so viele verschiedene Dinge ankommt, solltest du dich genau informieren und zur Sicherheit alle Unterlagen, die das BAföG-Amt bekommt, als Kopie aufbewahren, damit du alle Belege und Nachweise hast. Ein Antrag auf BAföG kann des Weiteren durchaus sinnvoll sein, um zu sehen, wie hoch der Unterhalt ist, den deine Eltern dir zahlen müssen und um bei einem nicht bewilligten BAföG-Antrag die Möglichkeit zu haben, Wohngeld zu bekommen. Bei einem BAföG-Anspruch darf dein Jahresbruttoeinkommen (gilt für den Bewilligungzeitraum und nicht für das Kalenderjahr) nicht über 4330,62 Euro liegen. Alles, was darüber geht, wird mit deinem BAföG verrechnet.

Schüler-BAföG
Gehst du noch zur Schule, steht dir, sofern deine Eltern dich nicht unterstützen können, Schüler-BAföG zu. Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden und wird unter Umständen auch für bestimmte Ausbildungen, wie beispielsweise private Unis oder Kosmetikschulen, bewilligt, sofern die Ausbildung mindestens zwei Jahre dauert.

Kindergeld
Kindergeld müssen zwar deine Eltern beantragen, zu Gute kommen soll es aber dir. Kindergeld kann bis zum 27. Lebensjahr (plus Wehr- oder Zivildienstzeit) gezahlt werden, sofern du dich noch in der ersten Berufausbildung befindest. Relativ neu ist die Regelung, dass das Kindergeld nicht auf das BAföG angerechnet wird. Dein eigenes Einkommen darf nicht über 7188 Euro im Jahr liegen, sonst wird das Kindergeld gestrichen.

Wohngeld
Wohngeld kannst du beantragen, wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kein BAföG bekommst und dein Einkommen sehr niedrig ist. Den notwendigen Antrag stellst du bei deinem Bezirksamt.

BAB – Berufsausbildungbeihilfe
Berufausbildungsbeihilfe kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit deines Wohnortes beantragen. Die Beihilfe steht dir beispielsweise zu, wenn dein Ausbildungsgehalt nicht ausreicht, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, weil du beispielsweise hohe Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle hast oder dir eine eigene Wohnung nehmen musst, weil der Ausbildungsbetrieb in einer anderen Stadt liegt. Aber Vorsicht: Durch BAB kann dein Kindergeldanspruch entfallen und womöglich hast du so trotz BAB am Ende weniger Geld. Deswegen solltest du dich genau informieren und für deine persönliche Situation beraten lassen.

Papierkram, der sich lohnen kann
Ganz schön kompliziert! Aber wer sich durch die vielen Anträge quält und alles gewissenhaft ausfüllt, bekommt dies möglicherweise in barer Münze ausbezahlt. Wer sich in einer ersten Berufausbildung befindet, sollte sich die Mühe auf jeden Fall machen. Außerhalb der Ausbildung besteht nur wenig Chance, Unterhaltszahlungen vom Staat oder von den Eltern zu bekommen. Darauf kannst du nur hoffen, wenn du erwerbsunfähig bist, nicht aber bei Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen (in diesem Fall kannst du Sozialhilfe beantragen). Wer über 18 Jahre alt ist, ist nämlich, sofern er sich nicht in der ersten Berufsausbildung befindet, verpflichtet, sich um seinen Lebensunterhalt selbst zu kümmern.

Buchtipps:
- “Geld im Studium – Wegweiser für Studierende und ihre Eltern”, von Edwin Schmauß, Uni-Edition, ISBN 3-397151-08-07
- “Mein Recht auf BAföG”, von Ulrich Ramsauer, DTV Beck, ISBN 342305283X



von Jane veröffentlicht in: Schule & Karriere
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Samstag, 15. märz 2008
 

DIE GROSSE VORANMELDUNG HAT BEGONNEN!

YoumeU . Der nächste Megastar wirst Du!

Melde Dich jetzt an und hol' Dir Deinen Plattenvertrag oder entscheide darüber, wer den Plattenvertrag bekommt!

Neben dem Voten und Musik uploaden kannst Du Dein Profil anlegen, mit Freunden chatten, Dein Fotoalbum anlegen und vieles mehr!

Sichere Dir JETZT schon Deinen Platz auf YoumeU.com, der angesagten Talentsearch-Community!

DSDS, Popstars, Starmania, American Idol.

Du kennst sie alle! Am 1. Mai startet Deutschlands erste große YoumeU-Talentsuche. Dabei gibt es aber einen großen Unterschied zu den zuvor genannten Formaten:

Bei YoumeU entscheidest DU darüber, was passiert!

Hier kannst Du Deine Songs hochladen und zum Star werden! Denn dem Gewinner des großen YoumeU Musikcastings winkt ein Plattenvertrag! Im August gibt es dann das große FINALE! Die Finalshow wird von VIVA-Moderatorin Collien Fernandes moderiert.

YoumeU ist der erste "Creative Room" in Deutschland. YoumeU ist das große Wohnzimmer aller Kreativen!

YoumeU. Das bist Du. Das sind wir. 
www.youmeu.com


Das erwartet Dich

 
 

Hallo Mensch!

Menschen sind einzigartig. Ich finde, dass jeder Mensch auf dieser Welt ein Anrecht auf Entfaltung hat. Jeder Mensch ist in sich etwas ganz besonderes. Ich bin davon felsenfest überzeugt, dass in jedem von uns Talente stecken. Wir alle müssen sie nur entdecken. Mit YoumeU wollte ich eine Plattform schaffen, auf der sich Menschen frei entfalten und ihre Talente präsentieren können. Freunde finden, kommunizieren, chatten, flirten, lernen, tanzen, austauschen, lieben, hassen, entdecken, schauen, hören und mehr! Das ist gelungen!

Your Creative room!

Ich möchte, dass YoumeU Dein Wohnzimmer für Kreativität wird. Wie gesagt, ich glaube, dass jeder Mensch kreativ ist. Hier bekommt Ihr die Chance Euch auszutoben. Ab sofort werden auf YoumeU alle 4 Monate große Talentsuchen stattfinden.

Am 1. Mai startet Deutschlands erste große YoumeU-Talentsuche im Musikbereich. Jeder darf mitmachen, jeder darf seinen eigenen Song auf YoumeU hochladen, jeder darf die Songs bewerten. Im August 2008 startet dann der Endspurt. Collien Fernandes wird dann die Top 10 vorstellen. Jeder, der es in die Top 10 geschafft hat, kann sich dann noch einmal in seiner eigenen 20-minütigen Show, die von Collien moderiert wird, vorstellen. Danach wird noch einmal kräftig abgestimmt. Die zwei Finalisten haben dann je an einem Wochenende am Samstagabend ihr eigenes erstes großes Lifekonzert. Die große Finalshow findet dann an dem Samstag eine Woche nach den beiden Konzerten statt. Das YoumeU Finale wird das riesengroße Highlight. Hier geht es noch einmal um alles, denn an dem Finalshowabend fällt die große Entscheidung, denn der Sieger gewinnt einen Plattenvertrag. Und dann geht es für den Gewinner so richtig los: Aufnahmestudio, Videodreh und Promo Promo Promo! Also strengt Euch schon jetzt an! Alle haben die gleichen Chancen! Nur die YoumeUser bewerten!

Im September 2008 wird es dann eine ganz große Überraschung geben. Denn das ist der Monat in dem eine in Deutschland einzigartige Talentsuche startet, die so in dieser Form noch nie da gewesen ist. Aber mehr verrate ich jetzt noch nicht, nur soviel: Es wird fantastisch!

Kreativität macht Spaß! Kommt mit in den Creative Room! Wenn Ihr noch nicht in unserem großen Wohnzimmer seid, dann holt die Anmeldung jetzt nach und kommt zu uns! Denn hier zählt der Mensch. Hier zählst Du! Hier zählen wir! 

www.youmeu.com
von Jane veröffentlicht in: Schule & Karriere
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